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Rechtsanspruch


Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?

Auszug aus § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in Kindertagespflege

Jedes Kind das das erste Jahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagepflege zu fördern.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Auszug aus § 22 SGB VIII


Grundsätze der Förderung

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Die Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson .Die Kindertagespflege ist im U3-Bereich ein zu Kindertageseinrichtungen gleichrangiges Betreuungsangebot mit dem Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe.